Barrierefreiheit im E-Learning
So werden Sie BFSG-konform
Checkliste | KI-Assistent | WCAG 2.1 | Tools | Glossar
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Das BFSG setzt neue Maßstäbe für digitale Barrierefreiheit in Deutschland. Es basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) und verpflichtet ab Ende Juni 2025 zahlreiche digitale Angebote zur Barrierefreiheit. Das gilt insbesondere für Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, also B2C-Angebote – darunter fallen auch viele E-Learning-Angebote. Wichtig: Das Gesetz spricht nicht explizit von „E-Learning“, sondern von Leistungen wie E-Commerce, E-Books, Software, Webseiten oder digitalen Diensten. In der Praxis betrifft das jedoch digitale Weiterbildungsinhalte, wenn sie öffentlich zugänglich oder für Endverbraucher bestimmt sind.
Das BFSG ist der erste Rechtsrahmen, der die digitale Barrierefreiheit auch für privatwirtschaftliche Anbieter verbindlich macht und damit erstmals branchenübergreifende Standards etabliert.
Ziel des Gesetzes ist es vor allem:
Diese Vorgaben betreffen daher möglicherweise auch Ihr digitales Lernangebot oder Ihre Plattform („Dienstleistung“) – insbesondere, wenn Sie sich an Endverbraucher richten. Interne Angebote rein für die eigene Belegschaft sind in der Regel ausgenommen (siehe Ausnahmen unten).
Das BFSG umfasst diverse digitale Dienstleistungen – die Verpflichtung zur Barrierefreiheit gilt daher auch für viele digital gestützte Bildungsangebote. Für E-Learning-Angebote, die somit als digitale Dienstleistungen im Sinne des Gesetzes einzuordnen sind, gelten folgende Fristen:
Digitale Formate, die häufig betroffen sind, können zum Beispiel sein:
Wichtig: Das Gesetz liefert keine abschließende Liste. Die tatsächliche Verpflichtung ist davon abhängig, ob Ihre digitalen Angebote als „Dienstleistungen für Verbraucher“ im Sinne des Gesetzes gelten und wie diese ausgestaltet sind.
Ausnahmen (vereinfacht):
Ab dem 28. Juni 2025 drohen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsvorgaben ernstzunehmende Bußgelder:
Die praktische Umsetzung des BFSG erfordert eine systematische Überprüfung aller Lernmaterialien. Die folgende Checkliste bietet eine strukturierte Orientierungshilfe für verschiedene Content-Typen und zeigt die wichtigsten Prüfpunkte auf. Verwenden Sie diese Übersicht als Ausgangspunkt für Ihren eigenen Barrierefreiheits-Audit und als Grundlage für zukünftige Content-Entwicklungen.
Die Checkliste ist so gestaltet, dass Sie schnell die für Ihre E-Learning-Materialien relevanten Bereiche identifizieren und bearbeiten können.
Laden Sie unsere BFSG-E-Learning-Checkliste jetzt kostenlos herunter:

Die Umsetzung barrierefreier Lernmaterialien ist mehr als ein technisches Update – sie bedeutet einen Wandel für Ihr gesamtes digitales Bildungsangebot. Wenn Ihre Angebote von außen oder von Dritten genutzt werden, sollten Sie frühzeitig auf vollständige Barrierefreiheit hinsteuern.
Der Umfang der Pflichten und Maßnahmen richtet sich nach der jeweiligen Dienstleistungskategorie, dem Nutzerkreis und den gesetzlichen Definitionen.
Barrierefreie Lernangebote sollten aber nicht nur als gesetzliche Verpflichtung angesehen werden – sie sind eine strategische Chance, Ihre betriebliche Weiterbildung grundlegend zu verbessern. Während viele Unternehmen Barrierefreiheit nur als Regelkonformität betrachten, sehen wir darin einen Hebel für Qualität, Innovation und echte Inklusion in Ihre Lernstrategie.

Potenziale Ihrer Mitarbeiter vollständig ausschöpfen: Etwa jede sechste Person Ihrer Belegschaft lebt möglicherweise mit einer Form von Behinderung oder einer chronischen Krankheit. Barrierefrei gestaltetes E-Learning ermöglicht es, die Talente und Entwicklungspotenziale ALL Ihrer Mitarbeiter zu fördern – unabhängig von individuellen Voraussetzungen.
Lerneffektivität unternehmensübergreifend steigern: Paradoxerweise profitieren ALLE Mitarbeiter von barrierefreien Inhalten. Klare Strukturen, alternative Erklärungen und multimodale Vermittlung erhöhen nachweislich das Lernverständnis und die Wissenssicherung – und das für jede Abteilung und Hierarchieebene.
Employer Branding und Mitarbeiterbindung: In Zeiten des Fachkräftemangels signalisieren inklusive Lernformate: Wir nehmen jeden ernst und bieten individuelle Entwicklungschancen. Das macht Sie zum attraktiven Arbeitgeber und stärkt die Motivation Ihrer Mitarbeiter.
Technische Innovation im Lernen: Die Entwicklung barrierefreier Inhalte zwingt Sie, Ihre Lernformate grundlegend zu überprüfen und gegebenenfalls zu überdenken. Heraus kommen oft kreative, technisch hochwertige Lösungen, die Ihre gesamte Lern- und Entwicklungsstrategie auf ein neues Niveau heben.
Barrierefreiheit ist keine Pflichtübung, sondern Ihr Schlüssel zu moderner, menschenorientierter Mitarbeiterentwicklung.
Stellen Sie diese einfach unserem BFSG-Chatbot und navigieren Sie souverän durch den Gesetz-Dschungel.
Wir machen Ihre E-Learnings BSFG-konform
Wir verwandeln Ihre bestehenden Trainings in barrierefreie Lerninhalte und beraten Sie, wie Sie Ihre E-Learnings inklusiv gestalten.
Die technischen Anforderungen werden in Deutschland durch sogenannte harmonisierte europäische Normen konkretisiert. In der Praxis ist das derzeit die DIN EN 301 549, die wiederum die Anforderungen der „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1“ auf Konformitätslevel AA beinhaltet. Damit ist nicht die WCAG direkt Gesetz, sie ist aber der anerkannte und für den Nachweis übliche Mindeststandard.

Das Prinzip der Wahrnehmbarkeit stellt sicher, dass Informationen so präsentiert werden, dass sie von allen Lernenden erfasst werden können – unabhängig von ihren sensorischen Fähigkeiten.
Konkrete Anforderungen für E-Learning-Content:
Die besten Resultate entstehen, wenn Sie von Anfang an ein multimodales Konzept entwickeln, also Lerninhalte so gestalten, dass sie verschiedene Wahrnehmungskanäle bzw. Sinne ansprechen. Betrachten Sie alternative Darstellungen nicht als nachträgliche Anpassung, sondern als integralen Bestandteil Ihres didaktischen Designs.
Bedienbarkeit bedeutet, dass alle interaktiven Elemente von sämtlichen Nutzern aktiviert und gesteuert werden können – auch ohne Maus und mit unterschiedlichen Eingabegeräten.
Praktische Umsetzung im E-Learning:
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine interaktive Simulation zur Bedienung einer Maschine bietet neben der üblichen Drag-and-Drop-Steuerung auch eine schrittweise Tastatursteuerung mit klaren Anweisungen und erhöhter Fehlertoleranz. Die einzelnen Bedienelemente sind großzügig dimensioniert und haben ausreichende Abstände.
Verständlichkeit geht weit über leichte Sprache hinaus und umfasst die logische Organisation von Inhalten, konsistente Bedienkonzepte und hilfreiche Orientierung.
Kernaspekte für Lerninhalte:
Ein konkretes Beispiel: Ein E-Learning-Kurs zur Programmierung bietet Codeschnipsel nicht nur als Bilder an, sondern als strukturierten Text mit Syntax-Highlighting. Fachbegriffe werden beim ersten Auftreten erklärt und bleiben durch Hover- oder Klick-Interaktionen jederzeit abrufbar. Fehlerhafte Eingaben in Programmierübungen liefern spezifische Hinweise zur Korrektur.
Das Prinzip der Robustheit stellt sicher, dass Inhalte mit aktuellen und künftigen Technologien einschließlich assistiver Werkzeuge kompatibel sind.
Technische Anforderungen:
Ein konkretes Beispiel: Stellen Sie sich einen Online-Kurs vor, in dem komplizierte Grafiken oder Diagramme erklärt werden. In einer barrierefreien Version sind diese Bilder so gestaltet, dass sie nicht nur gut sichtbar sind, sondern auch über einen Beschreibungstext (Alternativtext) verfügen, den blinde Menschen mit einem Vorlese-Programm hören können. Außerdem lässt sich alles mit der Tastatur bedienen – und die Inhalte funktionieren problemlos auf jedem Gerät, egal ob Computer, Tablet oder Smartphone. Sie müssen keine speziellen Zusatzprogramme installieren, damit alles läuft. So kann wirklich jeder den Kurs uneingeschränkt nutzen.
Die WCAG-Konformität zu erreichen, ist ein kontinuierlicher Prozess. Beginnen Sie mit automatisierten Tests (z.B. mit dem WAVE-Tool oder Axe), kombinieren Sie diese aber unbedingt mit manueller Prüfung und Tests durch tatsächliche Nutzer verschiedener Fähigkeiten. Nur dieser mehrschichtige Ansatz sichert echte Barrierefreiheit.
Ob bei der Erstellung oder beim Testen: Mit den richtigen Tools, Apps und Browser-Erweiterungen können Sie digitale Inhalte einfach und zuverlässig auf Barrierefreiheit prüfen und optimieren.
Bei der Wahl des richtigen Autorentools für barrierefreie Lernmaterialien ist die native Integration von Accessibility-Funktionen entscheidend. Ein Beispiel: Das KI-Autorentool knowtion von youknow verspricht Content-Erstellung auf Knopfdruck – nicht nur was die konkreten Lerninhalte betrifft, sondern auch in puncto Barrierefreiheit. Alle Trainings, die mit knowtion erstellt bzw. exportiert werden, sind automatisch barrierefrei – Autorinnen und Autoren müssen sich also keine zusätzlichen Gedanken darüber machen. Diese „Barrierefreiheit by Design“-Philosophie integriert sämtliche WCAG-Anforderungen direkt in den Erstellungsprozess, wodurch Sie einen erheblichen Zeit- und Ressourcengewinn erhalten.
Künstliche Intelligenz revolutioniert die Erstellung barrierefreier Inhalte durch Automatisierung aufwändiger Prozesse. Es gibt zahlreiche Tools am Markt, nachfolgend einige kostenlose Tools, mit denen Sie starten können (keine Werbung):
Automatische Untertiteling:
Alt-Text-Generierung:
Readability Analysis (Lesbarkeit):
Der strategische Einsatz von KI-Tools kann den Zeitaufwand für die barrierefreie Content-Erstellung erheblich reduzieren – bei gleichzeitiger Qualitätssteigerung. Besonders bei umfangreichen Materialbeständen oder regelmäßiger Content-Produktion amortisieren sich die Investitionen in solche Systeme schnell.
Für verschiedene Medientypen existieren spezialisierte Tools, die bei der barrierefreien Gestaltung unterstützen:
PDF-Dokumente:
Interaktive Übungen:
Mathematische Formeln:
Der Schlüssel liegt in der Integration dieser Tools in den regulären Produktionsprozess, sodass Barrierefreiheit nicht als Zusatzaufwand, sondern als integraler Bestandteil der Content-Erstellung wahrgenommen wird.
Die regelmäßige Überprüfung fertiger Lernmaterialien ist essentiell, um die BFSG-Konformität sicherzustellen:
Allgemeine Web-Accessibility:
Screenreader-Tests:
Usability-Simulationen:
Ein effektives Testing-Konzept kombiniert automatisierte Prüfungen mit manueller Evaluation und idealerweise mit Nutzertests durch Menschen mit verschiedenen Fähigkeiten. Keine automatisierte Lösung kann menschliche Tester vollständig ersetzen – besonders bei der Beurteilung der tatsächlichen Nutzbarkeit und des didaktischen Mehrwerts.
Das BFSG bewirkt einen Paradigmenwechsel für alle Anbieter digitaler Dienste und Inhalte – auch im E-Learning. Prüfen Sie frühzeitig, ob und in welchem Umfang Ihre digitalen Lernangebote betroffen sind, damit Sie sicher, risikoarm und zukunftsfähig bleiben!
Das sind beschreibende Texte für Bilder und Grafiken auf Webseiten. Sie werden von Screenreadern vorgelesen, damit auch Menschen, die nicht sehen können, wissen, was auf einem Bild zu sehen ist.
ARIA steht für „Accessible Rich Internet Applications“. ARIA-Attribute sind spezielle Zusatzinformationen im Code von Webseiten oder Apps. Sie helfen Menschen mit Behinderung, vor allem blinden und sehbehinderten Nutzerinnen und Nutzern, digitale Inhalte besser zu verstehen und zu bedienen. Zum Beispiel kann ein Screenreader damit erkennen, welches Element ein Button ist, ob eine Navigation auf- oder zugeklappt ist oder welcher Bereich besonders wichtig ist. ARIA-Attribute sind damit ein wichtiges Werkzeug, um Barrierefreiheit bei modernen, interaktiven Webseiten zu ermöglichen – sie machen unsichtbare Informationen für assistive Technologien „sichtbar“.
Barrierefreiheit heißt, dass digitale Angebote, Inhalte und Dienste so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen – auch mit Behinderungen oder Einschränkungen – möglichst einfach und vollständig genutzt werden können. Dazu zählen sichtbare, hörbare und verständliche Informationen sowie eine einfache Bedienbarkeit.
Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das für viele digitale Produkte und Dienstleistungen ab dem 28. Juni 2025 Barrierefreiheit vorschreibt. Es betrifft Unternehmen und Organisationen, die z. B. Online-Shops, Lernplattformen, E-Books oder andere digitale Services für Verbraucher anbieten.
Verbraucher sind Menschen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte von Unternehmen für private Zwecke nutzen – nicht im Rahmen eines eigenen Geschäfts oder Berufs. Man spricht oft auch von „Endverbraucher“.
Interne Dienstleistungen sind Angebote nur für die eigenen Mitarbeitenden eines Unternehmens oder einer Organisation (z. B. ein internes Schulungsportal). Öffentliche Dienstleistungen sind für alle, also die breite Öffentlichkeit oder externe Kunden, zugänglich.
WCAG steht für „Web Content Accessibility Guidelines“. Das sind internationale Regeln und Tipps, wie Webseiten, Apps und digitale Inhalte so gestaltet werden, dass sie möglichst barrierefrei sind. Das BFSG nimmt (über den EU-Standard) auf diese Richtlinien Bezug – sie gelten als Maßstab für Barrierefreiheit.
Die WCAG unterscheidet verschiedene Schweregrade (A, AA, AAA). Level AA ist der empfohlene Standard für die meisten Websites und Apps, weil er die meisten Barrieren beseitigt und dennoch gut umsetzbar ist.
Ein Screenreader ist eine spezielle Software, die blinden und sehbehinderten Menschen am Computer oder Smartphone Bildschirminhalte als Sprache vorliest oder in Blindenschrift ausgibt.
Das heißt: Eine Website oder App kann komplett mit der Tastatur gesteuert werden, also auch ohne Computermaus. Das ist vor allem für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Sehbehinderungen wichtig.
Das sind sehr kleine Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Für sie gelten beim BFSG besondere Ausnahmen – vor allem bei Dienstleistungen.
Barrierefreiheit ist ein fest definierter technischer und rechtlicher Standard, der insbesondere auf die Bedürfnisse von Menschen mit Einschränkungen eingeht. Benutzerfreundlichkeit (Usability) meint allgemein, wie einfach und angenehm Software oder Webseiten für alle zu bedienen sind. Barrierefreiheit ist also ein „Plus-Punkt“ zur Benutzerfreundlichkeit, richtet sich aber speziell an zusätzliche Anforderungen.

Ken Weid
Key Account Manager
Sie haben die Ziele, wir haben die Lösungen – gemeinsam finden wir die beste für Sie
Stand der Information: 14. Mai 2025
Hinweis: Diese Informationen bieten eine erste Orientierung und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, an eine akkreditierte Prüfstelle oder an eine Expertin oder einen Experten für Digitalrecht.